Antrag zu Absenkungsbeiträge gemäß § 15 SächsKitaG
Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Vogtlandkreis
Der Kreistag möge beschließen:
- Die Verwaltungsrichtlinie des Vogtlandkreises zur Erstattung der Absenkungsbeiträge gemäß § 15 SächsKitaG im Vogtlandkreis, in Kraft getreten am 01.01.2018, wird rückwirkend zum 01.01.2018 für nichtig erklärt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine neue, rechtskonforme Richtlinie zu erarbeiten und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Die Richtlinie ist rechtswidrig, denn sie widerspricht den Intentionen des § 15 SächsKitaG.
Dies wurde bereits mehrfach durch die zuständigen Verwaltungsgerichte des Freistaats Sachsen entschieden. Zur näheren Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12.02.2019, Az. 4 A 880/16 verwiesen sowie weitere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Chemnitz, in welchem auf das vorzitierte OVG-Urteil Bezug genommen wurde.
Die Richtlinie des Vogtlandkreises missachtet den zivilrechtlichen Familienbegriff, denn
bei dem in der Elternbeitragssatzung sowie im Gesetz über Kindertageseinrichtungen verwendeten Begriff Eltern sei nicht darauf abzustellen, ob eine leibliche oder rechtliche (etwa durch Adoption begründete) Verwandtschaft zwischen den Familienmitgliedern bestehe, sondern darauf, ob mehrere Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies rechtfertige sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschriften, die darauf abzielten, aus sozialen Erwägungen der Mehrbelastung von Haushalten mit mehreren Kindern eine Beitragsermäßigung zu gewährleisten. Diese Auslegung rechtfertige sich dadurch, dass nach der Elternbeitragssatzung und dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen nicht nur Eltern mit mehreren Kindern, sondern auch Alleinerziehende beim Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzungen eine Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen könnten, ohne dass dabei auf verwandtschaftliche Beziehungen abgestellt werde.
Henry Ruß
Fraktionsvorsitzender